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„Elterngeld würde ich ganz abschaffen“

2025-03-13 01:24:37 source:Double Breasted Suits
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„Elterngeld würde ich ganz abschaffen“

Honey and Rosie Glitter Stretch Lace Off-The-Shoulder Puff Sleeve Dress

From GB, this dress features:SleevelessStraplessFunctional pocketsZip-side closureMidiCotton/spandexMachine wash/tumble dryImported.

Sun glasses

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Miete, Benzin und Lebensmittel – alles wird teurer. Das trifft vor allem Familien mit Kindern hart – doch das hält Ifo-Präsident Clemens Fuest (56) nicht davon ab, diese radikale Forderung zu stellen. Die neue Regierung wird sich unbeliebt machen müssen und entscheiden, wo künftig ordentlich eingespart wird. Top-Ökonom Fuest geizt daher vor den anstehenden Koalitionsverhandlungen nicht mit Ratschlägen: „Das Elterngeld würde ich ganz abschaffen. Es ist ein klassischer Fall von nice-to-have, aber nicht prioritär“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Je nach Einkommen gibt es zwischen 300 und 1800 Euro Elterngeld pro Monat Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer Ifo-Präsident spricht von „Rasenmähermethode“ Viele Empfänger seien finanziell gut gestellt, deshalb stelle sich die Frage der Bedürftigkeit. „Bei allen staatlichen Leistungen muss überprüft werden, ob sie zielgenau wirken“, sagte er und richtete sich damit an Union und SPD, die am Freitag ihre Sondierungen über eine Regierungsbildung begonnen haben. Da es bei Subventionen immer Argumente für einen Erhalt gebe, könne man sich auch für eine pauschale Lösung beim Elterngeld entscheiden. Fuest: „Wenn man sich nicht auf Auseinandersetzungen im Detail einlassen will, kann man die Rasenmähermethode anwenden: generelle Kürzung um beispielsweise 50 Prozent.“ 8 Milliarden Euro pro Jahr für Elterngeld Im Bundeshaushalt sind für das Elterngeld (früher Erziehungsgeld) pro Jahr rund acht Milliarden Euro vorgesehen. Je nach Einkommen gibt es 300 bis 1800 Euro pro Monat. Lesen Sie auch Ein Problem im System: Darum wollen immer mehr Frauen keine Kinder Kinder zu haben, finden Männer super – Frauen hingegen sind skeptisch. Bundestag stimmt für Neuregelung: Mutterschutz gilt künftig auch bei Fehlgeburten Frauen, die ihr Kind ab der 13. Woche verloren haben, bekommen bald auch Mutterschutz. Einkommensgrenze bei Elterngeld Es gab bereits Kürzungen für Besserverdiener. Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Wird diese Grenze überschritten, gibt’s kein Elterngeld mehr. Reint Gropp, Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, hält es „für schwierig, aber notwendig“, Subventionen abzuschaffen. Dabei dürfe die Politik auch nicht vor liebgewonnenen Erleichterungen zurückschrecken.

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