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Verbraucherzentrale rät zu Widerspruch

2025-03-13 03:19:22 source:Brogues & Oxfords
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Lange angekündigt, nun sollte sie endlich eingeführt werden: die elektronische Patientenakte (ePA)! Sie soll alles für den Patienten und Arzt vereinfachen. Nun könnte es allerdings erneut zu Verzögerungen kommen. Und wird auch erfüllt, was versprochen wurde? Die Verbraucherzentrale rät zu Widerspruch. Auch interessant AnzeigeAuch interessant Anzeige Eigentlich sollte die elektronische Patientenakte im April bundesweit einsatzbereit sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet jedoch damit, dass sich die Einführung weiter verzögern wird. Verbandschef Andreas Gassen sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wolle den Vollzug zwar noch gern vor dem Regierungswechsel selbst verkünden. „Ich gehe aber nicht davon aus, dass die ePA im April bundesweit einsatzbereit sein wird.“ Warum? In vielen Praxen fehle noch immer die nötige Software, Sicherheitslücken müssten noch geschlossen werden. Ursprünglich war der Start bereits für den Februar geplant. Und: Daten- und Patientenschützer sehen die Patientenakte zum Teil sehr kritisch. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg hat einige Bedenken und rät zum Widerspruch. Allerdings hat die ePA auch Gutes. Sie sollten nur einige Dinge darüber wissen. Was sind die Vorteile der ePA? Da auf der ePA alle Ihre medizinischen Daten zentral gespeichert sind, ergeben sich insbesondere folgende Vorteile: Jeder behandelnde Arzt kann sich schnell einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand verschaffen. Unnötige Doppel-Untersuchungen fallen weg. Sie müssen sich nicht mehr den Namen eines Medikaments merken, dann auch diese sind dort hinterlegt. Ungewollte Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten werden sofort sichtbar, da Ihr Arzt auf einen Blick auch die Medikation von Kollegen sehen kann. Haben Sie Ihre Versichertenkarte dabei, liegen selbst bei einem medizinischen Notfall alle Informationen vor. Lesen Sie auch Krebs-Therapie: Wie Aspirin vor Metastasen schützen soll Bei einer Mäuse-Studie wird die Wirkung von ASS gegen Tochtergeschwulste entschlüsselt. Abwehrkräfte im Winter : Dieser Obstsalat kurbelt unser Immunsystem an Für gute Abwehrkräfte sorgen Früchte, die als Salat echte Power-Mahlzeiten sind. Mehr dazu, hier. Welche Kritikpunkte gibt es? Kritiker sehen mit der ePA verschiedenste Risiken verbunden: ▶︎ Dass man der Einführung der ePA nicht ausdrücklich zustimmen musste, sondern ein expliziter Widerspruch erforderlich ist, stößt auf Kritik. ▶︎ Auch, wenn diverse Sicherheitsmechanismen bestehen, gibt es sehr konkrete Bedenken dazu, ob die Daten nicht gehackt und missbraucht werden könnten. ▶︎ Technische Probleme können dazu führen, dass der Zugriff auf die Daten erschwert wird. ▶︎ Der Kreis der Personen, der grundsätzlich Einblick in die ePA nehmen kann, ist groß. Es handelt sich im Wesentlichen um medizinisches Personal. Darunter fallen hauptsächlich Ärzte und Zahnärzte Apotheker Psychotherapeuten Altenpfleger, Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Hebammen Notfallsanitäter ▶︎ Sensible Informationen wie psychische Erkrankungen, sexuell übertragbare Infektionen oder Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich erst mal für alle behandelnden Ärzte ersichtlich. ▶︎ Patienten ohne entsprechende Endgeräte oder hinreichende Kenntnisse können kaum Einfluss auf die Daten nehmen, die über sie gespeichert werden. Welche Einfluss-Möglichkeiten habe ich als Versicherter? Die ePA bietet mehr Möglichkeiten, als den Meisten bewusst ist. Sie können die Dokumente zur ePA hinzufügen oder aber auch löschen. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Arzt bzw. die Praxis für 90 Tage Zugriff auf Ihre komplette Akte hat, können Sie die Dauer begrenzen oder bestimmte Zugriffe sperren. Wer keine ePA-App hat, kann seine Daten nicht selbst einsehen, hochladen oder verwalten. Dann sind die Einfluss-Möglichkeiten tatsächlich sehr begrenzt. Es ist aber möglich, dass Sie der Nutzung der ePA widersprechen. Ein Widerspruch bedeutet, dass Sie der Nutzung insgesamt widersprechen. Er muss gegenüber der Versicherung erklärt werden. Über das konkrete Verfahren muss die Versicherung Sie vorab informieren. Wenn Sie widersprochen haben, werden alle Inhalte von der ePA gelöscht und es wird wieder ohne ePA gearbeitet. Fazit: Mit der ePA sind Vor-, aber auch Nachteile verbunden. Versicherte sind gut beraten, sich näher mit den Anpassungsmöglichkeiten der ePA auseinanderzusetzen und diese zu nutzen. Damit lassen sich zumindest einige Nachteile relativieren. Nicht umsonst rät auch die Verbraucherzentrale Hamburg mindestens zu einer aktiven Pflege der Karte. Foto: Bild

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