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Mann tötet Mitbewohner und vergewaltigt die Leiche

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Mann tötet Mitbewohner und vergewaltigt die Leiche

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Chemnitz – Dieser Fall ist so unfassbar widerlich, dass selbst erfahrene Juristen an die Grenzen ihres Vokabulars gelangen … „Beschimpfenden Unfug am Körper eines verstorbenen Menschen“ wirft die Anklageschrift dem abgelehnten, aber geduldeten afghanischen Asylbewerber Habib Rahman A. (24) in einem Totschlagprozess am Chemnitzer Landgericht vor. Was klingt wie ein morbider Schabernack, ist in Wahrheit an Perversion nicht zu überbieten. A. soll seinen Mitbewohner, den 27-jährigen Landsmann Youssef N., nicht nur getötet haben. Ihm wird auch die Vergewaltigung des verwesenden Leichnams vorgeworfen. Youssef N. wurde erstochen. Der Täter verging sich auch an seinem leblosen Körper Foto: Privat 19 Messerstiche vor Sex mit der Leiche Laut Anklage soll sich das Geschehen zu einem unbekannten Zeitpunkt zwischen dem 8. und 12. September 2024 in der gemeinsamen Wohnung der Landsleute in der Wettiner Straße in Aue (Sachsen) abgespielt haben. A. habe N. zunächst mit einem Messer mit 14,5-Zentimeter-Klinge und einem Kreuzschlitz-Schraubenzieher erstochen. 19 Mal soll der Killer die Tatwerkzeuge gegen Hals und Kopf seines Opfers geführt haben. Der 27-Jährige N. verblutete laut Staatsanwalt Stephan Butzkies, weil die „Halsschlagadern durchtrennt wurden“. Was dann folgte, formuliert die Anklageschrift so: „Nach dem Ableben des Geschädigten entkleidete der Angeschuldigte den Unterkörper des Leichnams und führte mehrfach analen Geschlechtsverkehr an dem weiter in Zimmer verbleibenden und zunehmend der Verwesung ausgesetzten Leichnam des Geschädigten durch.“ Der Polizeieinsatz, bei dem die Leiche gefunden wurde: Nach N. war gesucht worden, weil seine Schwester ihn vermisste Foto: Niko Mutschmann Angeklagter gesteht – Polizist nennt ihn „Zeitbombe“ Warum A. seinen Mitbewohner tötete und wie oft er sich dann an dessen leblosen Leichnam verging, bleibt offen. Sicher ist jedoch, dass es so war: „Es stimmt alles, was in der Anklage steht“, erklärte der Afghane über einen Dolmetscher. Aus Sicherheitsgründen blieb der Angeklagte auch während der Verhandlung gefesselt Foto: Harry Haertel Dem Streifenbeamten, der A. festnahm, bot sich in der Tatwohnung ein bizarrer Anblick: Die Leiche des Opfers sei regelrecht aufgebahrt gewesen. N. sei nackt gewesen. Auf dem Bauch liegend sei ein Kissen so unter seiner Hüfte drapiert gewesen, dass das Gesäß erhöht gewesen sei. Das Schlimmste daran: Der Polizist war nicht mal völlig überrascht: „A. war eine Zeitbombe. Wir hatten in Aue seit drei Wochen fast täglich mit ihm zu tun. Er hatte immer wieder Frauen belästigt. Dabei war das Alter egal: von 10 bis 70.“ Zwischenzeitlich habe man Z. sogar in die Psychiatrie gebracht. Dort sei er jedoch wieder entlassen worden. „Die sagten, er sei nicht geisteskrank, sondern er habe nur einen gesteigerten Sexualtrieb“, erklärte der Polizist kopfschüttelnd. Der Prozess wird fortgesetzt. Mit einem Urteil wird spätestens am 28. März gerechnet.

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